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Gesetzliche Hinweise zum Umgang mit Altöl gemäß der Altölverordnung (AltölV)

Dieses Öl gehört nach Gebrauch in eine Altölannahmestelle! Unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt!
Jede Beimischung von Fremdstoffen wie Lösemitteln, Brems- und Kühlflüssigkeiten ist verboten.

Gemäß der Altölverordnung sind wir verpflichtet, folgende gebrauchte Öle kostenlos zurückzunehmen:

  • Vebrennungsmotorenöle
  • Getriebeöle
  • Ölfilter sowie die beim Ölwechsel regelmäßig anfallenden ölhaltigen Abfälle.

Sie können dieses Altöl bei uns während der Öffnungszeiten kostenfrei abgeben, sofern diese der bei uns direkt bezogenen Menge entspricht.

Öffnungszeiten: Mo.: – Fr.: 09:00 – 18:00 Uhr und Sa.: 09:00 – 13:00 Uhr.

Sie haben alternativ die Möglichkeit der kostenfreien Entsorgung Ihres Altöls an allen Altöl Annahmestellen in Deutschland. Die Adresse Ihrer nächst gelegene Altöl Annahmestelle teilt Ihr kommunaler Entsorgungsverband bzw. Ihre regionale Verwaltungsbehörde gerne mit.

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